SOS-Strassenhunde obsiegt vor Gericht Medienmitteilung des Vereins SOS-Strassenhunde vom 3. Juli 2024

Der Verein SOS Strassenhunde aus Bern hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) gewehrt. Diese hat kurz vor Weihnachten letzten Jahres zahlreiche Tierschutzorganisationen ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht gerückt.

Im November 2023 hatte die SUST auf ihrer Website unter dem Titel «SUST-Tierhandelreport -Tierhandel unter dem Decknamen des Tierschutzes» einen selbsterstellten Bericht aufgeschaltet, der SOS-Strassenhunde und 46 weitere Tierschutzorganisationen auflistete, die Tiere aus dem Ausland in der Schweiz vermitteln.

In Zusammenhang mit diesem Report, tätigte die SUST zahlreiche negative Aussagen über die aufgelisteten Vereine, so zum Beispiel

«Tierhandel unter dem Decknamen des Tierschutzes»,
«Nicht alle diese Organisationen arbeiten seriös und professionell»,
«Das Ergebnis ist ernüchternd: Es steht nicht gut um die Qualität der Vermittlungen»,
«Die Konsequenzen tragen immer die Tiere: Sie landen in einem ungeeigneten Zuhause, werden zu Wanderpokalen oder nicht selten eingeschläfert»,
«Den immensen Gewinn, den Organisationen durch solchen Tierhandel erwirtschaften, kann man hingegen leicht errechnen».

Die SUST verbreitete solche Aussagen in den sozialen Medien. Zudem versuchte sie mittels einer Medienmitteilung auf ihren Report aufmerksam zu machen, um die Reichweite zu vergrössern.

Unklar blieb, worauf die SUST ihre Behauptungen stützte. Weitere Hintergrundinformationen zum Sachverhalt finden sich am Ende dieser Medienmitteilung.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland befand, dass die SUST mit der Veröffentlichung ihres SUST-Tierhandelsreports das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt hatte, indem sie SOS-Strassenhunde durch unrichtige Äusserungen unlauter herabgesetzt hatte. Mit Urteil vom 28. März 2024 wurde der SUST unter Strafandrohung verboten, SOS-Strassenhunde in diesem Report zu nennen und zu behaupten, SOS-Strassenhunde betreibe «Tierhandel unter dem Decknamen des Tierschutzes». Die SUST wurde zudem verpflichtet, die gesamten Verfahrenskosten zu tragen und SOS-Strassenhunde die entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

«Wir haben in der Schweiz ein grosses Problem mit dem illegalen Welpenhandel», sagt Carmen Gieriet, Präsidentin und Gründerin von SOS-Strassenhunde. Es sei sehr bedauerlich, dass eine grosse Organisation wie die SUST sich auf Kosten anderer Tierschutzorganisationen profilieren möchte, anstatt gezielt gegen diejenigen zu kämpfen, die dem Tierwohl wirklich schaden, nämlich die eigentlichen Tierhändler.

«Man hätte all die kleinen Vereine, die sich seit Jahren aufopferungsvoll um die Vermittlung von Tieren kümmern, an einen Tisch bitten können, um gemeinsame Richtlinien oder gar einen Codex zu erarbeiten!» schlägt sie vor. Viele der von der SUST als unseriös betitelten Vereine würden mit grösster Sorgfalt und mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung erfolgreich Tiere vermitteln und zudem für Kastrationen und Aufklärung im Herkunftsland sorgen. Von einer Organisation, die selbst nicht in der Vermittlung tätig ist, unlauter herabgewürdigt zu werden, ist bitter.» «Im Tierschutz sollte zusammengearbeitet werden! Auch wenn der Spendenmarkt umkämpft ist, muss es immer um die Tiere und das Tierwohl und nicht um Konkurrenzdenken gehen!» wünscht sich Gieriet.

Der Verein SOS-Strassenhunde freut sich über den Erfolg und widmet sich mit Elan wieder der Tierschutzarbeit, der er sich seit vielen Jahren verschrieben hat.

 

Weitere Informationen zum Sachverhalt

Im Sommer 2023 hatte die SUST 47 Organisationen unangekündigt einen umfangreichen Fragebogen zugestellt und Auskünfte über deren Vermittlungsabläufe und diverse interne Angelegenheiten verlangt. Da kaum ein Adressat den Fragebogen ausfüllte, weil es hierfür weder einen gesetzlichen, einen vertraglichen noch sonst einen Grund gab, füllte die SUST diesen selbst aus und gab an, «Fachleute der SUST» hätten die dem «Transparenzindex» zugrunde gelegten Informationen «in intensiven Recherchen, zusammengesucht». Worin diese Recherchen bestanden haben sollen, nannte die SUST indessen nicht. Als Ergebnis veröffentlichte die SUST eine Liste mit dem Namen «Transparenzindex», bewertete die Tierschutzorganisationen, die nicht geantwortet hatten, als schlecht und bezichtigte sie der Intransparenz sowie der mangelnden Professionalität und Seriosität.

Einer Abmahnung von SOS-Strassenhunde, diese im Tierhandelsreport nicht mehr namentlich zu nennen, weil die von SUST gemachten Aussagen auf SOS-Strassenhunde nicht zutreffen, wies die SUST kategorisch zurück.

SOS-Strassenhunde war deshalb gezwungen, an das Regionalgericht Bern-Mittelland zu gelangen, welches der SUST mit Entscheid vom 4. Dezember 2023 unter Strafandrohung superprovisorisch verbot, SOS-Strassenhunde im SUST-Tierhandelsreport weiterhin namentlich zu nennen.

Obwohl sich die SUST danach gegenüber dem Gericht in zwei ausführlichen Eingaben zu rechtfertigen versuchte, musste sie einräumen, dass sie die Qualität der Arbeit von SOS-Strassenhunde gar nicht beurteilen konnte. Im Rahmen des Verfahrens hat die SUST offenbart, dass sie augenscheinlich nicht in der Lage ist, zwischen Tierhandel und Tierschutz zu unterscheiden. Indem sie den falschen Eindruck erweckte, seriöse Tierschutzorganisationen würden Tierhandel betreiben, hat sie diesen Organisationen die Arbeit wesentlich erschwert und ihnen erheblich geschadet.

Pressekontakt: Carmen Gieriet, Präsidentin SOS-Strassenhunde: 079 683 45 52
Obere Zollgasse 110 3006 Bern

www.sos-strassenhunde.ch hc.ednuhnessarts-sosobfsctd@ofni